Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2013 - 1 StR 284/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17048
BGH, 25.06.2013 - 1 StR 284/13 (https://dejure.org/2013,17048)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 StR 284/13 (https://dejure.org/2013,17048)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 StR 284/13 (https://dejure.org/2013,17048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 54 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Subsidiarität zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln); Gesamtstrafenbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wieder mal die Konkurrenzen und ein Beispiel für unterschiedliche Strafmaßvorstellungen beim BGH

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 284/13
    Die weitere tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei tateinheitlichen Fällen kann nicht bestehen bleiben, weil der Besitz als Auffangtatbestand gegenüber der vollendeten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121 jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 534/15

    Zurücktreten des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hinter

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt - was das Landgericht in seinen schriftlichen Urteilsgründen erkannt hat - der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück gegenüber sonstigen Begehensweisen, die zu Verbrechen erhoben wurden und in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG aufgeführt sind, sowie gegenüber Straftaten, die seit jeher als Verbrechen eingestuft waren oder mit einer höheren Mindeststrafe bedroht sind, wie etwa die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 StR 284/13, juris Rn. 3; vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 491/08, juris Rn. 3; vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121; Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471; vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, NStZ-RR 2004, 88, 89; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 196 f.; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30 Rn. 209).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht